Standort: Spitzer Ergotherapie » Ergotherapie » Ablauf der Behandlung
Ergotherapie ist laut Sozialgesetzbuch ein vom Arzt zu verordnendes Heilmittel und eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es entstehen in diesem Fall keine Kosten. Mit Privatversicherten wird zu Beginn der Behandlung ein Honorarvertrag geschlossen, in dem die Kosten genau aufgeschlüsselt werden. Die Kostenübernahme muss mit der jeweiligen Kasse abgeklärt werden. Der Kinder- oder Hausarzt stellt eine Verordnung für die Behandlung aus. Sie melden sich telefonisch bei mir in der Praxis und wir vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch.
Der weitere Ablauf ist folgender:
Die Familie und das soziale Umfeld (Kindergarten, Schule, Hort, usw.) des Kindes oder Jugendlichen ist dabei stets Teil des gemeinsamen Prozesses. Mir ist wichtig zu erfahren was Sie bisher schon ausprobiert haben, was funktioniert und was eher weniger hilfreich ist. Dadurch kann die Behandlung individuell auf Sie abgestimmt werden und innerhalb eines überschaubaren zeitlichen Rahmens ablaufen. Als Therapeutin bringe ich verschiedene Behandlungsmethoden in den Prozess mit ein.