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Ergotherapie

Ablauf der Behandlung


Ergotherapie ist laut Sozialgesetzbuch ein vom Arzt zu verordnendes Heilmittel und eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es entstehen in diesem Fall keine Kosten. Mit Privatversicherten wird zu Beginn der Behandlung ein Honorarvertrag geschlossen, in dem die Kosten genau aufgeschlüsselt werden. Die Kostenübernahme muss mit der jeweiligen Kasse abgeklärt werden. Der Kinder- oder Hausarzt stellt eine Verordnung für die Behandlung aus. Sie melden sich telefonisch bei mir in der Praxis und wir vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch.

Der weitere Ablauf ist folgender:

  • Anamnesegespräch mit Vereinbarung der für sie wichtigen Behandlungsziele
  • Auswahl geeigneter Therapiemethoden
  • Gemeinsames Erarbeiten von hilfreichen Strategien zur Lösung ihrer formulierten Probleme
  • Erledigung von Hausaufgaben, um das Erlernte im Alltag zu festigen
  • Therapiebegleitende Beratungsgespräche mit den Eltern
  • Gemeinsame Reflexion des Behandlungsverlaufes im Hinblick auf die vereinbarten Behandlungsziele
  • Verlaufsbericht an den verordnenden Arzt

Die Familie und das soziale Umfeld (Kindergarten, Schule, Hort, usw.) des Kindes oder Jugendlichen ist dabei stets Teil des gemeinsamen Prozesses. Mir ist wichtig zu erfahren was Sie bisher schon ausprobiert haben, was funktioniert und was eher weniger hilfreich ist. Dadurch kann die Behandlung individuell auf Sie abgestimmt werden und innerhalb eines überschaubaren zeitlichen Rahmens ablaufen. Als Therapeutin bringe ich verschiedene Behandlungsmethoden in den Prozess mit ein.

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